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Fragen/Antworten

Häufig gestellte Fragen rund um die Immobilienbewertung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Immobilienbewertung. So wissen Sie genau, wie wir arbeiten und was Sie bei einer Bewertung erwartet.

Melden Sie sich gerne persönlich bei weiteren Fragen.

Fragen

Was macht ein Immobilienbewerter

Ein Immobilienbewerter ermittelt einen realistischen Marktwert einer Immobilie – unabhängig, fundiert und nachvollziehbar. Dabei werden Lage, Zustand, Ausstattung der baulichen Anlagen sowie rechtliche Gegebenheiten und Marktentwicklungen berücksichtigt. Das Ergebnis: eine belastbare Grundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierung oder rechtliche Verfahren.

Wie wird der Immobilienwert berechnet?

Je nach Objektart nutzen wir das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren – immer auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). So stellen wir eine rechtssichere und nachvollziehbare Bewertung sicher.

Kosten einer Immobilienbewertung

Fragen

Mit welchen Kosten muss ich für eine Immobilienbewertung rechnen?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Bewertung sowie dem Verkehrswert der Immobilie.

Für Privatkunden bieten wir transparente Pauschalpreise – ohne versteckte Gebühren. Erfahrungsgemäß fallen bei einem Einfamilienhaus ohne bewertungsrelevante Besonderheiten Gebühren in Höhe von 3.500 € (brutto) an. 

Ein erstes Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

 

Was wird bewertet

Was wird bewertet

Ich möchte mein Haus verkaufen – lohnt sich eine Bewertung?

Unbedingt – eine professionelle Bewertung gibt Ihnen Klarheit über den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie. So vermeiden Sie Unter- oder Überbewertungen, erzielen den optimalen Verkaufspreis und schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern. Eine fundierte Wertermittlung ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Verkauf.

Was muss ich bei der Bewertung meiner Gewerbeimmobilie beachten?

Bei Gewerbeimmobilien sind Ertragspotenziale, Mietverhältnisse, bauliche Nutzung, Standortqualität und rechtliche Aspekte entscheidend.

Wir analysieren diese Faktoren detailliert und erstellen ein belastbares Gutachten – ideal für Investoren, Banken oder interne Entscheidungsprozesse.

Wann ist eine Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke notwendig?

Eine Bewertung ist oft bei Schenkung, Erbschaft oder Vermögensübertragung notwendig, um den steuerlich relevanten Wert korrekt zu ermitteln.

Ebenso erstellen wir Gutachten bei einer Kaufpreisaufteilung, dem Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer als auch einem geringeren Bodenwert nach dem Landesgrundsteuergesetz

Unsere Gutachten werden von Finanzämtern anerkannt und helfen, Streitigkeiten oder unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Wird das Gutachten vor Gericht anerkannt?

Ja, unsere Gutachten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (z. B. ImmoWertV) und sind gerichtsfest.

Sie werden regelmäßig in Verfahren wie Scheidungen, Erbschaften oder Zwangsversteigerungen eingesetzt – neutral, nachvollziehbar und belastbar.

Bieten Sie auch Schiedsgutachten bei Streitigkeiten rund um Immobilien an?

Ja, wir erstellen neutrale Schiedsgutachten, wenn sich Parteien – z. B. bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder Miteigentümer-Konflikten – außergerichtlich über den Wert einer Immobilie einigen möchten.

Ein Schiedsgutachten ist oft eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zum Gerichtsverfahren und wird von allen Beteiligten gemeinsam in Auftrag gegeben um eine faire, nachvollziehbare und von allen Seiten akzeptierte Lösung zu erreichen.

Werden Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Belastungen wie Erbbaurechte bei der Immobilienbewertung berücksichtigt?

Ja, solche Rechte haben direkten Einfluss auf den Marktwert einer Immobilie.

Ob Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht oder andere Grunddienstbarkeiten wie Erbbaurechte – wir prüfen alle Eintragungen im Grundbuch und bewerten ihre wirtschaftliche Auswirkung. Sie ein realistisches Bild vom Wert der Immobilie unter Berücksichtigung aller rechtlichen Gegebenheiten.

Privatsphäre

Privatsphäre

Werden meine persönlichen Daten und Informationen über meine Immobilie vertraulich behandelt?

Ja – absolut.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Bewertung verwendet. Wir halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO) und geben keine Daten an Dritte weiter – weder an Nachbarn noch an Makler oder Banken, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich.

 

Sinn und Zweck

Gültigkeit

In welchen Situationen ist eine Immobilienbewertung sinnvoll oder notwendig?

Eine Bewertung empfiehlt sich bei Kauf oder Verkauf, zur Vermögensübersicht, im Rahmen von Scheidung, Erbschaft, Schenkung, bei steuerlichen Fragestellungen, zur Finanzierung oder Vorlage beim Betreuungsgericht Kurz: Immer dann, wenn es auf den Marktwert (Verkehrswert) ankommt.

Ist eine Online-Bewertung ausreichend?

Für eine erste grobe Orientierung ja – für fundierte Entscheidungen nein.

Online-Tools liefern Durchschnittswerte, berücksichtigen jedoch weder individuelle Besonderheiten noch rechtliche Aspekte der Immobilie. Eine persönliche Begutachtung ist unerlässlich für ein belastbares Ergebniss in Form eines Verkehrswertgutachtens.

 

Ist das Gutachten vor Gericht oder beim Finanzamt gültig?

Ja – unsere Gutachten entsprechen den Anforderungen der Immovilienwertermittlungsverordnung (immoWertV) und werden von Gerichten, Behörden und Banken anerkannt.

Für spezielle Anforderungen, z. B. im Rahmen von Erbschaften oder Scheidungen, bieten wir gerichtsfeste Verkehrswertgutachten an.

Welche Vorteile habe ich durch eine professionelle Bewertung?

Sie vermeiden finanzielle Fehler, schaffen Klarheit und Verhandlungsstärke.

Ob Kauf, Verkauf oder rechtliche Auseinandersetzungen – ein professionelles Gutachten schützt Ihre Interessen, spart Zeit und gibt Ihnen die nötige Sicherheit.

Erstellen wir Kurzgutachten?

Nein.

Bei sogenannten Kurzgutachten mangelt es an der vorgeschriebenen Nachvollziehbarkeit der Bewertung. Ist die Bewertung streitbefangen wird erfahrungsgemäß die andere Verfahrensbeteiligte aus diesem Grund die Wertermittlung ablehnen.

Was machen wir nicht?

  • Gutachten erstellen bei Schimmelbildung sowie Bauschäden und Baumängel
  • Energieberatung

Dauer und Voraussetzungen

Voraussetzungen

Wie lange dauert die Bewertung meiner Immobilie?

Die für die Wertermittlung notwendigen Unterlagen wie beispielsweise Baulasten, Altlastenauskünfte, Grundbuchauszüge werden von uns bei den zuständigen Behörden erfragt. Auf deren Bearbeitungdauer haben wir keinen Einfluss. Vor diesem Hintergrund kann die Bearbeitungsdauer von drei Wochen bis 3 Monaten strecken.

In dringenden Fällen bieten wir Expressbewertungen an – sprechen Sie uns an.

Welche Unterlagen werden für eine Bewertung benötigt?

Idealerweise benötigen wir Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Informationen zu Modernisierungen. Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung.

Gerne können Sie uns auch einer Vollmacht erteilen. Mit dieser können wir bei den entsprechenden Behörden die notwendigen Informationen in Ihrem Auftrag besorgen.

Über uns

Arne Uhl ist öffentlich bestellter und vereidigter Immobilienbewerter mit Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Er verbindet fundiertes Fachwissen mit langjähriger Markt­erfahrung im Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Speyer, Landau. Sein Ziel ist es, transparente und nachvollziehbare Bewertungen zu erstellen. So erhalten Eigentümer, Käufer und Investoren eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

Sachverständiger Uhl

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76137 Karlsruhe

Tel. 0173 6 858 551
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